Historie der Kanzlei Prof. Dr. Rohlfing - Dr. Pfahl - Dr. Oettler – Olbrich
Unsere Kanzlei wurde am 1. Oktober 1992 durch Prof. Dr. Bernd Rohlfing gegründet. Oberste Maxime des Kanzleigründers und seiner Partner ist die profunde und effektive Beratung der Mandanten – nicht nur unter Abwägung juristischer Argumentationsvielfalt, sondern insbesondere auch im Lichte wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit – um eventuelle Prozessrisiken von Anbeginn zu minimieren.
Die stets im Vordergrund stehende Beratungseffizienz war Auslöser für die Spezialausrichtung in den Bereichen Wirtschaftsrecht (inklusive Wettbewerbs-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Urheber- und Markenrecht), dem Arbeitsrecht, dem Verwaltungsrecht sowie dem Steuerrecht. Selbstverständlich sind aber auch die Kernbereiche des allgemeinen Zivilrechts Bestandteil unserer Tätigkeit.
Im Oktober 2000 kam es zur Sozietät mit Dr. Markus Thiele.
Nachdem Herr Prof. Dr. Rohlfing im November 1998 die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ erworben hatte, erlangte er im August 2004 die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ sowie zwei Jahre später, im August 2006, die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“.
Seit Oktober 2007 arbeitete die Kanzlei mit Dr. Frank Oettler zusammen, der die wirtschaftsrechtliche Ausrichtung der Kanzlei um die Bereiche des Steuer- und Steuerstrafrechts erweitert. Herr Dr. Oettler erwarb im Dezember 2010 die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und im März 2012 die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Medizinrecht“. Daneben ist er insbesondere im allgemeinen Zivil-, Sozial-, sowie Steuer- und Verwaltungsrecht tätig.
Zum Juni 2010 trat Herr Dr. Markus Thiele aus der Sozietät aus und Herr Dr. Frank Oettler trat als neuer Gesellschafter in die Sozietät Prof. Dr. Rohlfing - Dr. Oettler ein. Zum Januar 2011 wurde Herr Dr. Franc Pfahl als weiterer Gesellschafter in die Sozietät aufgenommen. Herr Dr. Pfahl erwarb im Juni 2002 die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und im Januar 2021 die Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht". Daneben ist er schwerpunktmäßig im Zivil- und Steuerrecht tätig.
Seit dem Jahr 2016 vertreten wir im Rahmen einer Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft Südniedersachsen die in den Innungen der Kreishandwerkerschaft Südniedersachsen zusammengefassten Handwerker außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten.
Ab Juli 2018 arbeitete die Sozietät Prof. Dr. Rohlfing - Dr. Pfahl - Dr. Oettler mit Herrn Rechtsanwalt Hendrik Olbrich in Bürogemeinschaft zusammen. Diese fruchtbare Zusammenarbeit mündete dann zum Januar 2021 in der Aufnahme des Herrn Olbrich in die Sozietät. Die Sozietät führt seitdem den Namen Prof. Dr. Rohlfing - Dr. Pfahl - Dr. Oettler - Olbrich. Herr Olbrich erwarb im November 2020 die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ und im Mai 2021 die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“. Darüber hinaus ist er im allgemeinen Zivilrecht und im Verwaltungsrecht tätig.